Offener Aufruf zur Überprüfung der Änderungen der BEG-Einzelmaßnahmenförderung
Offener Aufruf zur Überprüfung der Änderungen der BEG-Einzelmaßnahmenförderung
An die Verantwortlichen für die Ausgestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), an die Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie an alle, denen eine wirksame und praxisnahe Energiewende am Herzen liegt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der zum 10.07.2026 in Kraft getretenen Änderung der BEG-Einzelmaßnahmenförderung wurde die Gewährung des iSFP-Bonus an eine Mindestinvestitionssumme von 30.000 Euro gekoppelt. Diese Änderung betrachten wir mit großer Sorge.
Als Energieberater erleben wir täglich die Realität der energetischen Gebäudesanierung. Wir begleiten Eigentümer bei der Entwicklung individueller Sanierungsstrategien und kennen die finanziellen, technischen und persönlichen Rahmenbedingungen, unter denen Sanierungsentscheidungen getroffen werden. Gerade deshalb möchten wir auf eine aus unserer Sicht folgenschwere Fehlentwicklung aufmerksam machen.
Das Einzelmaßnahmenprogramm wurde geschaffen, um Eigentümern eine schrittweise energetische Sanierung ihrer Gebäude zu ermöglichen. Nicht jeder kann oder möchte eine Komplettsanierung auf einmal finanzieren. Viele Maßnahmen werden bewusst über mehrere Jahre verteilt – sei es aus finanziellen Gründen oder weil einzelne Bauteile noch funktionstüchtig sind und erst zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden sollen.
Genau hierfür wurde der Individuelle Sanierungsfahrplan geschaffen. Er soll eine langfristige Strategie entwickeln und sicherstellen, dass einzelne Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind. Der bisherige iSFP-Bonus war deshalb ein Anreiz für eine qualitativ hochwertige Sanierungsplanung – unabhängig davon, ob eine einzelne Maßnahme 10.000, 20.000 oder 50.000 Euro kostete.
Mit der neuen Regelung wird dieser Grundgedanke verlassen. Künftig entscheidet nicht mehr allein die Einbindung in einen sinnvollen Sanierungsfahrplan über den Bonus, sondern zusätzlich auch die Höhe der Investition. Damit wird aus unserer Sicht nicht die Qualität der Sanierungsstrategie belohnt, sondern die Höhe der Rechnung.
Besonders betroffen sind Eigentümer mit begrenztem Investitionsbudget. Wer seine Sanierung Schritt für Schritt umsetzt, verliert künftig einen Teil der Förderung, obwohl genau dieses Vorgehen dem ursprünglichen Gedanken des Einzelmaßnahmenprogramms entspricht. Eigentümer mit größeren finanziellen Möglichkeiten können hingegen weiterhin von der höheren Förderung profitieren.
Ein typisches Beispiel aus der Beratungspraxis verdeutlicht dieses Problem: Eine Familie erwirbt ein Bestandsgebäude. Das Dach wurde erst vor wenigen Jahren erneuert und muss daher sinnvollerweise nicht erneut saniert werden. Als nächster Schritt sollen die Fenster ausgetauscht werden. Die Investition beläuft sich auf rund 25.000 Euro. Obwohl diese Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist und einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz leistet, entfällt künftig der zusätzliche iSFP-Bonus. Die Förderung sinkt von bisher 20 % auf nur noch 15 %.
Die Begründung der Regelungsänderung lautet, größere Sanierungsvorhaben anregen zu wollen. Dieses Ziel steht jedoch aus unserer Sicht im Widerspruch zum Wesen der Einzelmaßnahmenförderung. Diese soll gerade ermöglichen, Gebäude sinnvoll und wirtschaftlich in einzelnen Schritten zu modernisieren. Wer Eigentümer zu größeren Investitionen motivieren möchte, sollte dies nicht dadurch erreichen, dass kleinere, fachlich sinnvolle Maßnahmen schlechter gestellt werden.
Die kurzfristige Einsparung von Fördermitteln darf nicht zulasten des eigentlichen Förderziels gehen. Wenn Eigentümer notwendige Maßnahmen verschieben oder ganz auf sie verzichten, weil die Förderung geringer ausfällt, wird die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes nicht beschleunigt, sondern erschwert. Leidtragende sind insbesondere diejenigen, die nur begrenzte finanzielle Mittel für ihre Sanierung aufbringen können.
Wir fordern daher, die Kopplung des iSFP-Bonus an eine Mindestinvestitionssumme kritisch zu überprüfen und den Bonus wieder an seinen ursprünglichen Zweck zu knüpfen: die Förderung einer langfristig sinnvollen und fachlich fundierten Sanierungsstrategie – unabhängig von der Höhe der jeweiligen Einzelinvestition.
Dieser Aufruf richtet sich an Energieberater*innen, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Handwerksbetriebe, Verbände sowie an alle Eigentümer*innen, die diese Einschätzung teilen.
Wenn auch Sie der Auffassung sind, dass die BEG-Einzelmaßnahmenförderung ihrem ursprünglichen Gedanken treu bleiben sollte, laden wir Sie herzlich ein, diesen offenen Brief zu unterstützen und gemeinsam ein Zeichen für eine praxisgerechte, sozial ausgewogene und wirksame Förderpolitik zu setzen.
Denn eine erfolgreiche Energiewende gelingt nicht allein durch große Sanierungsprojekte. Sie gelingt vor allem dann, wenn möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, ihre Gebäude Schritt für Schritt energetisch zu modernisieren.